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Steinhauser Immobilien-Tipps

Kauf einer gebrauchten Immobilie: Eine große Sache

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in Ihrem Leben. Hier hängen die ERSPARNISSE und eine Bankfinanzierung daran und beeinflussen somit einen sehr großen Teil des Lebens.

CHECKLISTE VOR DEM KAUF

Vor einem Kauf sollte der Käufer, die für sich wichtigen Fragen geklärt haben:

  • Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstückes / welche Genehmigungen liegen vor
  • Gibt es Baulasten/Altlasten oder andere Eintragungen?
  • Wie ist der Zustand der gesamten Immobilie, die erworben werden soll?
  • Wie sind die Erschließung und die Zuwegung
  • Passt die Infrastruktur in meinen jetzigen und künftigen Lebensplan
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Passt der Kaufpreis gerade in die aktuelle Marktsituation?
  • Was ist steuerlich zu beachten – gilt für Käufer und Verkäufer
  • Wie groß ist mein Budget? Reicht mein Eigenkapital zusammen mit dem Darlehen der Bank für den Kaufpreis, die Nebenkosten und die Sanierungs-/Renovierungskosten aus?

AUF WAS IST ZU ACHTEN?

Eine Beurkundung eines Vertrages ist grundsätzlich nur bei einem Notar möglich und soll die Beteiligten vor Irrtümern schützen. Im Vorgespräch werden die Rahmenbedingungen und die Ziele der Vertragsbeteiligten aufgenommen, besprochen und unparteiisch beraten. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollen nicht in ungesicherte Vorleistungen gehen. Der Käufer soll erst den Kaufpreis bezahlen, wenn ein (lastenfreier) Eigentumserwerb gesichert ist. Der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne zuvor den Kaufpreis erhalten zu haben. Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten verlesen. Es kann nicht darauf verzichtet werden! Sollte ein Beteiligter nicht anwesend sein können, so kann er sich vertreten lassen oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen. Dieser Akt verursacht zusätzliche Kosten und kann eine Verzögerung in der Abwicklung zur Folge haben.

WAS GESCHIEHT DANACH?

Der Notar überwacht die ordnungsgemäße Eintragung der Vormerkung im Grundbuch. Er besorgt und überprüft alle Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlich sind, z.B. Verzicht des Vorkaufsrechts der Gemeinde und die Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers. Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, so wird die Fälligkeitsmitteilung erstellt und den Parteien zugesandt. Käufer und Verkäufer werden somit über die nächsten Schritte/Abläufe informiert. Der Kaufvertrag wird auch dem Finanzamt zur Erstellung des Grunderwerbsteuerbescheid zugesendet. Nach Begleichung erhält der Notar eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und kann die Eigentumsumschreibung nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Bestätigung an das Grundbuchamt schicken.
Nach der Eintragung im Grundbuch sind Sie nun auch rechtlich der Eigentümer.

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